Mietverwaltung in Regensburg
der Oberpfalz und in Niederbayern
Mietverwaltung - Die stressfreie Art des Immobilienbesitzes
Das Mietrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch §535 bis §580a geregelt. Im Vergleich zum WEG-Recht ist es wesentlich komplizierter. Die gesetzlichen Regelungen ändern sich durch neue Rechtsprechung gefühlt täglich. Wer sich mit der Materie nicht ständig beschäftigt läuft Gefahr Fehler mit schwerwiegenden Folgen zu begehen. Wer zum Beispiel meint auf der sicheren Seite zu sein, weil man eine Vorlage für den Mietvertrag verwendet, die vor wenigen Monaten noch aktuell war, muss ggf. feststellen, dass dieser schon wieder veraltet ist und Teile des Mietvertrags unwirksam werden. Dadurch werden wiederum automatisch die gesetzlichen Regelungen gültig, welche meistens eher mieterfreundlich und zum Nachteil des Vermieters sind.
Gesetzliche Regelung der Mietverwaltung
Bei der Mietverwaltung ist der Leistungsumfang des Hausverwalters anders als bei der WEG-Verwaltung gesetzlich nicht geregelt. Daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam klären, welche Aufgaben von uns übernommen werden sollen und welche nicht. Dies wird dann in dem Verwaltervertrag über die Mietverwaltung festgehalten.
Die typischen Leistungen unserer Mietverwaltung
Kaufmännisch
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
- Verwaltung des Mietzinses und ggf. der Kaution
- Budget- und Wirtschaftsplanung
- Überwachung der Konten
- Anpassung der Mieten (je nach Vereinbarung)
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
- Kontrolle und Begleichung von Rechnungen
Technisch
- Kontrolle von Einrichtungen wie z. B. Heizung, Aufzug, Außenbeleuchtung, Klingelanlage, usw.
- Durchführen und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
- Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern (z. B. Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege)
- Abnahme des Objekts bei Kündigung und Neuvermietung
Rechtlich
- Forderungen gegenüber den Mietern und sonstigen Debitoren geltend machen
- Überwachung Einhaltung von Vereinbarungen (Mietverträge, Arbeitsverträge, Erfüllung der Leistung von z.B. Handwerkern)
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Abschließen von rechtlich vorgeschriebenen Versicherungen
Organisatorisch
- Abstimmung mit Eigentümer
- Korrespondenz mit den Mietern
- Verhandeln und abschließen von Mietverträgen
- Erstellung und Verteilung von Informationen und Aushängen für Mieter
- Beschwerdemanagement
- Austausch von Namensschildern für Klingel und Postkasten