WEG Verwaltung in Regensburg,
der Oberpfalz und in Niederbayern
Gesetzliche Regelung der WEG-Verwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) trat zum 15.03.1951 in Kraft. Der Grundgedanke und das Ziel des Gesetzes war es den Wohnungsbau zu stärken und den Erwerb von einem günstigen Eigenheim zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen. Darin sind u.a. die "Begründung des Wohnungseigentums" (§2 bis §9), "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" (§10 bis §19), "Verwaltung" (§20 bis §29) und "Wohnungserbbaurecht" (§30-42) geregelt. Im Jahre 2007 wurde damals das schon über 56 Jahre alte Gesetz zum ersten Mal novelliert. Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Dabei geht es in erster Linie um energetische Sanierung von Bestandgebäuden um Klimaziele zu erreichen, die Barrierereduzierung und Elektromobilität.
Aufgaben der WEG-Verwaltung
Im Gegensatz zu Verwaltung von Sondereigentum (z.B. Mietverwaltung) sind die Aufgaben bei einer WEG-Verwaltung insbesondere in den folgenden Paragrafen gesetzlich geregelt:
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
Die typischen Leistungen unserer WEG Verwaltung
Kaufmännisch
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Erstellung eines Wirtschaftplans für das nächste Jahr
- Schaffung und Verwaltung von Rücklagen
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Prüfung und Abwicklung aller Zahlungen
- Führen der Konten (Giro- & Rücklagenkonto)
- Abschließen von Lieferungs- und Entsorgungsverträgen, z. B. über Strom, Wasser, Gas, Müll, ...
- Abschließen von Verträgen über die Einrichtungen zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (z.B. mit einem Wärmedienstunternehmen über Anschaffung und Miete von Messeinrichtungen)
Technisch
- Regelmäßige Kontrollbesuche der Objekte
- Einholen von Kostenvoranschlägen für Reparaturen und Anschaffungen
- Vergabe von Reparaturarbeiten an Handwerker
- Überwachung und Überprüfung der durch die Handwerker ausgeführten Arbeiten
- Abwicklung von Schadensfällen
Rechtlich
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft in rechtlicher Hinsicht vor Gericht
- Korrespondenz mit Rechtsanwälten bei Bedarf
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei Ämter
- Abschließen von Wartungsverträgen (z.B. Wartung der Heizung, Aufzug, usw.)
- Abschließen von vorgeschriebenen Versicherungsverträgen
Organisatorisch
- Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung
- Erstellung und Verteilung des Protokolls der Eigentümerversammlung
- Erarbeitung einer Hausordnung mit den Eigentümern bzw. Beiräten
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Erstellung von Anstellungsverträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal